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Gebührenerhöhung für neue Personalausweise ab dem 7. Februar 2026

Ab dem 7. Februar 2026 gelten neue Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises. Die Gebührenerhöhung ist in der am 30. Januar 2026 im Bundesrat beschlossene Änderung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltungEntlastVO) geregelt. Begründet wird die Erhöhung u.a. durch gestiegene Herstellungs-, Produktions- und Verwaltungskosten.

Demnach gelten ab 7. Februar 2026 nachstehende Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen:

46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren (bisher 37,00 Euro)
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren (bisher 22,80 Euro)

Die elektronischen Lichtbilder für die Ausweisdokumente können bei uns im Meldeamt aufgenommen werden. Alternativ können diese auch von einem Fotografen oder der dm- Drogerie mit QR- Code mitgebracht werden.

Für die Lichtbilderstellung im Meldeamt wird eine Gebühr i. H. v. 6,00 € erhoben.

Bitte beachten Sie, dass die erstellten Lichtbilder aktuell nicht für andere Zwecke, wie z.B. Krankenkassenkarten, verwendet werden können.

Notfallvorsorge

Informationen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zum Thema Nofallvorsorge können unter folgenden Links abgerufen werden:

- Notfallratgeber

https://www.bbk.bund.de/ratgeber

- ausführliche Informationen zu den Themen Warnung und Notfallvorsorge

https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/warnung-vorsorge_node.html