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3. Projektaufruf 2024 zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie in der Region "Schönburger Land"

2. Projektaufruf 2024 zur Umsetzung der LEADER Entwicklungsstrategie in der Region "Schönburger Land"

Endgültiges Ergebnis Gemeinderatswahl 09.06.2024

Kindertagesstätte Weidensdorf

Stellungnahme zum Raumordnungsplan Wind

Windkraftanlagen

Vielleicht haben Sie auch eins der anonymen Flugblätter rund um geplante Windkraftanlagen in Remse in Ihrem Briefkasten gefunden? In der Gemeindeverwaltung haben wir dazu in den letzten Tagen viele Anfragen bekommen.

Welche Fakten liegen tatsächlich vor?

Fakt ist, dass die Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, 2% der Gesamtfläche Deutschlands für die potenzielle Nutzung für Windenergie auszuweisen. Hierfür müssen die Regionen bis Ende 2027 einen Raumordnungsplan vorlegen. Dieser Raumordnungsplan Wind (ROPW) wird aktuell vom Planungsverband Region Chemnitz, zu welchem die Gemeinde Remse zählt, aufgestellt. Neben dem Anstreben des 2%-Ziels wird mit dem Plan auch die Regulierung der zur Verfügung stehenden Flächen erreicht, da hier potenzielle Fläche dargelegt und andere ausgeschlossen werden. Sollte also kein Raumordnungsplan für unsere Region aufgestellt werden können, würde die Möglichkeit bestehen, dass zukünftig noch deutlich mehr Fläche für Windenergieanlagen genutzt werden.
Der Planungsverband hat in einem ersten Schritt mögliche Suchräume ausgewiesen, welche die Grundkriterien erfüllen. Für unser Gemeindegebiet ergeben sich daraus zwei kleine Potenzialgebiete: zum einen nördlich von Kleinchursdorf in Richtung Waldenburg und zum anderen nördlich von Weidensdorf im Bereich des Klosterholz. Den derzeitigen Planungsstand kann jeder online unter www.pv-rc.de öffentlich einsehen. Bis 5. April bietet die aktuelle Beteiligungsrunde die Chance, Hinweise zu geben und Einwände zu machen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/pv-rc/beteiligung/themen/1038533).

Bereits vor Fertigstellung des Raumordnungsplanes 2027 könnten in Remse erste Windenergieanlage auf diesen Gebieten entstehen. Ähnliche Projekte gibt es bereits in unserer Region beispielsweise in Niederlungwitz. Um einen möglichst aktuellen Sachstand für unsere Gemeinde zu bekommen, habe ich mit möglichen zukünftigen Investoren gesprochen. Bestätigt hat sich, dass die Potenzialgebiete Interesse geweckt haben. Bestätigt wurde außerdem, dass zum heutigen Stand nur Anlagen mit einem Siedlungsabstand über 1.000m in Betracht gezogen werden. Derzeit gibt es weiterhin keinen Investor, der bereits Planungen mit genauen Standorten, Anzahl und Größen vorliegen hat. Damit ist auch noch vollkommen offen, welcher Investor am Ende tatsächlich bauen würde und zu welchem Zeitpunkt.

Dieses Thema betrifft am Ende alle Kommunen gleichermaßen. Die Einflussmöglichkeiten der Gemeinden sind jedoch sehr gering. Wir als Gemeinde Remse haben für Anlagen mit einem Siedlungsabstand über 1.000m, deren Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach §10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beantragt wird, keinen Einfluss. Das Genehmigungsverfahren liegt beim Landkreis Zwickau als zuständige Behörde. Aber auch hier gilt: Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, ist die Genehmigung zu erteilen. Es besteht in diesem Fall also ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Als Bürgermeister der Gemeinde Remse werde ich weiterhin an dem Thema dran bleiben und an den Stellen, an denen wir uns beteiligen können, unsere Interessen einbringen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass die Rechtslage auch für uns an dieser Stelle schwierig ist. Wir informieren Sie, sobald es weitere greifbare Informationen gibt.